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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung

Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

Vertragsklauseln laut Durchführungsbeschluss 2021/915 für die Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO. Datenschutzklauseln laut Durchführungsbeschluss 2021/914:

Der Verantwortliche: 
[NN] [Anschrift] 
(im Folgenden Auftraggeber)

Der Auftragsverarbeiter: 
[NN] [Anschrift] 
(im Folgenden Auftragnehmer)

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

2. DAUER DER VEREINBARUNG 

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

4. ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG 

Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb Österreichs durchgeführt.

5. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER 

[Ort], am [Datum] 
Für den Auftragnehmer: .................................................... 
[Name samt Funktion]

[Ort], am [Datum] 
Für den Auftraggeber: .................................................... 
[Name samt Funktion]

Anlage ./1 – Technisch-organisatorische Maßnahmen

A. VERTRAULICHKEIT 
Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen durch: 
☐ Schlüssel ☐ Magnet- oder Chipkarten ☐ Elektrische Türöffner ☐ Portier ☐ Sicherheitspersonal ☐ Alarmanlagen ☐ Videoanlage ☐ Einbruchshemmende Fenster und/oder Sicherheitstüren ☐ Anmeldung beim Empfang mit Personenkontrolle ☐ Begleitung von Besuchern im Unternehmensgebäude ☐ Tragen von Firmen-/Besucherausweisen ☐ Sonstiges: 

Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung durch: 
☐ Kennwörter (einschließlich entsprechender Policy) ☐ Verschlüsselung von Datenträgern ☐ Automatische Sperrmechanismen ☐ Sonstiges: ☐ Zwei-Faktor-Authentifizierung 

Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems durch: 
☐ Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“ ☐ Standardprozess für Berechtigungsvergabe ☐ Protokollierung von Zugriffen ☐ Sichere Aufbewahrung von Speichermedien ☐ Periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb. von administrativen Benutzerkonten ☐ Datenschutzgerechte Wiederverwendung von Datenträgern ☐ Datenschutzgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Datenträger ☐ Clear-Desk/Clear-Screen Policy ☐ Sonstiges: 

Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenverarbeitung entfernt, und gesondert aufbewahrt. 
☐ Ja ☐ Nein 

Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim/vertraulich/intern/öffentlich). 
☐ Ja ☐ Nein

B. DATENINTEGRITÄT 
Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport durch: 
☐ Verschlüsselung von Datenträgern ☐ Verschlüsselung von Dateien ☐ Virtual Private Networks (VPN) ☐ Elektronische Signatur ☐ Sonstiges:

Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind durch: ☐ Protokollierung ☐ Dokumentenmanagement ☐ Sonstiges: 

C. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT 
Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust durch: 
☐ Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site) ☐ Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Dieselaggregat) ☐ Virenschutz ☐ Firewall ☐ Meldewege und Notfallpläne ☐ Security Checks auf Infrastruktur- und Applikationsebene ☐ Mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum ☐ Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern ☐ Sonstiges: Rasche Wiederherstellbarkeit: ☐ Ja ☐ Nein

D. VERFAHREN ZUR REGELMÄßIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen: ☐ Ja ☐ Nein Incident-Response-Management: ☐ Ja ☐ Nein Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: ☐ Ja ☐ Nein Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers durch: ☐ Eindeutige Vertragsgestaltung ☐ Formalisiertes Auftragsmanagement ☐ Strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS) ☐ Vorabüberzeugungspflicht ☐ Nachkontrollen ☐ Sonstiges: